Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt vor allem die Bedingungen zur Gründung, Umwandlung und Teilhabe an Personen- und Kapitalgesellschaften. Bereits bei der Gründung einer Gesellschaft können sich für Sie etliche Fragestellungen ergeben: wie ist die Haftung geregelt, wer kann wie Einfluss auf die Geschäfte nehmen, welche steuerlichen Aspekte muss ich bedenken? Ähnliche Probleme können sich ebenso bei Veränderungen in der Gesellschaft ergeben.

Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern. Ebenso stehen wir für die Interessen Ihrer Gesellschaft nach außen ein, sei es im Wettbewerb mit Konkurrenten oder bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden.

Wir beraten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen.

 

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Wechsel der Rechtsform
  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Anteilskäufe/-verkäufe
  • Steuerrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht