Medizinrecht

Der ständig steigende Bedarf im Gesundheitswesen zeigt deutlich, welch hohen Stellenwert die Gesundheit heute einnimmt. Fortschreitende technische Entwicklung, steigenden Arbeitsbelastungen des Krankenhauspersonals oder zunehmende Erfordernisse an die Patientenaufklärung bilden hierbei nur einige Faktoren, die es zu beachten gilt. Hinzu kommen Besonderheiten etwa im Bezug auf die Krankenversicherung oder  der jeweiligen Gestaltung von Verträgen im Hinblick auf Gründungen oder Verkäufe von Arztpraxen. Das Medizinrecht als Querschnittsmaterie vereint verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen.

Sowohl Ärzte als auch Patienten oder deren Angehörige werden bei uns beraten und vertreten. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen vom ersten Gespräch bis hin zur gerichtlichen Vertretung gerne zur Seite.

Wir beraten Sie in allen medizinrechtlichen Belangen.

 

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Arzthaftungsrecht (zivil- und strafrechtlich)
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Praxisgründung/-verkauf/-umstrukturierung