Steuerrecht

Nahezu jeder rechtliche Vorgang im privaten sowie im unternehmerischen Bereich hat steuerliche Auswirkungen. Dementsprechend vielfältig sind die Sachverhalte aus welchen sich steuerrechtliche Problemstellungen ergeben können. Ein ganzheitliches Denken ist im Bereich der Steuer besonders wichtig, da Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen sich immer auf die Besteuerung auswirken können.

 

Die Steuerhoheit liegt beim Staat und dessen Untergliederungen. Unterschieden werden kann nach Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Eine Partei in steuerrechtlichen Angelegenheiten ist daher immer eine Körperschaft mit hoheitlichen Befugnissen. Entsprechendes gilt auch im Steuerstrafrecht. Als starker und kompetenter Partner lassen wir Sie gegen einen mächtigen Gegner nicht allein.

 

Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

 

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Allgemeines Abgabenrecht und Verfahrensrecht
  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuerrecht (u.a.)
  • Steuerstrafrecht
  • Selbstanzeige
  • Buchführung, Bilanzwesen und Rechts des Jahresabschlusses