Verwaltungsrecht

Der Begriff des Verwaltungsrechts umfasst einen sehr breiten Bereich des staatlichen Wirkens gegenüber Bürgern und Unternehmen. Von der Veranstaltung einer öffentlichen Feier oder Versammlung, über die Zulässigkeit einer geplanten Bebauung, bis hin zum polizeilichen Auftreten kann verwaltungsrechtliches Handeln auf nahezu jeden Lebensbereich Einfluss haben.

Gerne vertreten wir Sie bereits in der außergerichtlichen Konsensfindung mit den Verwaltungsbehörden. Denn oft lässt sich durch eine zielführende Zusammenarbeit mit den Behörden eine Einschaltung der Gerichte vermeiden. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch vor Gericht zur Seite. Ebenso gehört die Erstellung umfassender Gutachten zu unserem Tätigkeitsfeld.

Wir beraten Sie in allen verwaltungsrechtlichen Belangen.

 

Unsere Leistungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:

  • Öffentliches Baurecht
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
  • Kommunalrecht
  • Beamtenrecht
  • Immissionsrecht
  • Asylrecht
  • Kostenrecht